Erstellung von Steuererklärungen

In unserer Kanzlei werden alle Arten von Steuererklärungen angefertigt.

Hierzu gehören:

  • Einkommenssteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Ziel hierbei ist es, die Steuerbelastung unserer Mandanten im Rahmen der vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten zu senken bzw. zu minimieren.

Die nach Abgabe der Steuererklärung eingehenden Steuerbescheide werden von uns sofort auf ihre Richtigkeit geprüft. Falls nötig, werden Ihre Rechte durch uns in einem Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren geltend gemacht.