Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung ist ein klassisches Feld der steuerberatenden Tätigkeit.

Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hat sich die Übertragung der Buchführung auf unsere Kanzlei als besonders effektiv herausgestellt. Warum?

Kleinere und mittlere Unternehmen verfügen selten über ein eigenes Rechnungswesen.

Wir erstellen die Finanzbuchhaltung zeitnah auf dem System der DATEV e.G. Die Buchungsbelege, die wir von Ihnen erhalten, werden von uns kontiert und gebucht. In diesem Rahmen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeiten des elektronischen Bankbuchens und des digitalen Belegwesens an.

Auf Wunsch ist die Einrichtung einer auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Kostenrechnung möglich, die eine hohe Transparenz der Kostenanalyse vor allem im Hinblick auf Vor- bzw. Nachkalkulation gewährleistet.

Aufgrund der hieraus resultierenden monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ist es uns möglich, Sie rechtzeitig auf Auffälligkeiten in den Unternehmensdaten bzw. der Unternehmensentwicklung hinzuweisen, damit entsprechende Anpassungen oder Korrekturen durch Sie vorgenommen werden können.

Umsatzsteuervoranmeldungen werden von uns direkt auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Die Lohnabrechnungen für Ihre Angestellten werden durch hierauf spezialisierte Mitarbeiter*innen zuverlässig und kompetent erstellt. Hierbei werden Lohnkonten geführt, Lohnsteuervoranmeldungen für das Finanzamt auf den Weg gebracht sowie Meldungen an Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger bearbeitet. Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht werden dabei stets berücksichtigt.